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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Kaukasus-Reisen LLC.
vom 02.04.2020 aktualisiert am 08.11.2023

1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Vertragsabschluss wird mit der schriftlichen Bestätigung des Reisevertrages durch unsere Buchungsbestätigung verbindlich .

2. Bezahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird nach 30 Tagen eine Anzahlung von 30% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung erfolgt 30 Tage vor dem Reisebeginn per Überweisung oder als Barzahlung vor Ort zum Reisebeginn nach Vereinbarung. Bei kurzfristiger Buchung wird die volle Bezahlung des Reisepreises bis zum ersten Reisetag fällig.

3. Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Beschreibung im Reiseprogramm und aus den Angaben zu unseren vereinbarten Leistungen in der Buchungsbestätigung. Nebenabsprachen, die den vertraglichen Umfang der Reise verändern, werden nur mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Wir behalten uns Leistungs- und Preisänderungen aus wichtigen Gründen (z.B. Erhöhung der Beförderungskosten oder starke Währungskursschwankungen) vor. Bei einer Preiserhöhung von über 10% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie ohne Gebühren vom Reisevertrag zurücktreten.

5. Rücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von dem Reisevertrag mit schriftlicher Erklärung (z.B. Email) zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Es gelten folgende Rücktrittskosten: bis 30 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises, 29.- 15. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, 14.- 7.Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises, 6.- 1.Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.
Sie können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson für sich stellen, jedoch erhöhen sich in der Regel die Rücktritts- und Umbuchungskosten um bis zu EUR 100,- pro Fluggesellschaft und Fluggast. Der Abschluß einer Reiserücktrittskosten- Versicherung wird dringend empfohlen.

6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
a) Sofern die Durchführung der Reise nicht als garantiert ausgeschrieben wurde, kann bei Nichterreichen der in den Reisebeschreibungen angegebenen Mindestteilnehmerzahlen die Reise bis 30 Tage vor Reisebeginn abgesagt werden. Der bereits bezahlte Reisepreis wird voll zurückerstattet. Auf Wunsch wird der Reisepreis auf Basis einer geringeren Teilnehmerzahl neu kalkuliert und angeboten. Die Reise kann auch auf einen noch nicht voll belegten Reisetermin umgebucht werden.
b) Wir behalten uns vor, Teilnehmer, die die geforderten Voraussetzungen nicht
erfüllen (z.B. Trittsicherheit) vor der Reise, am Durchführungsort und während der Tour auszuschließen. Ebenso können Teilnehmer wegen grober Verstöße oder dauernder destruktiver Verhaltensweise gegenüber Land, Leuten oder gegenüber anderen Reiseteilnehmern nach Vorwarnung von der Reise ausgeschlossen werden. In diesem Fall bleibt unser Anspruch auf den vollen Reisepreis erhalten.

7. Besondere außergewöhnliche Umstände (höhere Gewalt)
Wird die Reise aufgrund nicht vorhersehbarer besonderer außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt die Stornierung durch den Reiseveranstalter, hat er die Möglichkeit, dem Kunden für die bereits geleisteten Zahlungen einen Gutschein auszustellen, der für eine Neu- oder Umbuchung zum gleichen Preis bis zum 31.12. des Folgejahres einlösbar ist. Sagt der Kunde selbst aufgrund von Einreisebestimmungen oder der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes seine Reise ab, bevor diese von der Airline beziehungsweise dem Veranstalter gestrichen wurde, hat er keinen Anspruch auf eine Erstattung. In diesem Fall kann jedoch aus Kulanz eine Umbuchung oder Ausstellung von Gutscheinen vorgenommen werden; eine Rechtspflicht des Reiseveranstalters hierzu besteht allerdings nicht. Kunden, die nachweisen können, dass sie die geleistete Anzahlung dingend zeitnah benötigen (sog. Härtefall), können auch weiterhin eine direkte Erstattung erhalten, sofern die Ausstellung eines Gutscheines statt einer Auszahlung nicht zumutbar ist.

8. Haftung
Sie unternehmen die Reise auf eigene Gefahr und haften selbst für Ihre körperliche Unversehrtheit.
Der Veranstalter haftet für eine gewissenhafte Reisevorbereitung und für eine ordnungsmäßige Organisation und Durchführung der vereinbarten Leistungen, für eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Reiseleiter vor Ort und für die Richtigkeit der Ihnen zukommenden Reisebeschreibung.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Leistungsstörungen bei Fremdleistungen (z.B. Flug), bei Änderungen der Reise aufgrund Wetterbedingungen und höherer Gewalt. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

9. Gewährleistung
Wird die Reiseleistung nicht vertragsmäßig erbracht, kann vom Reisenden Abhilfe verlangt werden. Beanstandungen sind vor Ort schriftlich bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ansprüche des Reiseteilnehmers sind innerhalb von 4 Wochen nach Rückkehr schriftlich beim Veranstalter geltend zu machen.

10. Ausrüstung
Mit der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Ausrüstung, wie Fahrzeugen, Pferden, Sätteln, Angelgeräte ist sorgfältig umzugehen. Bei vorsätzlicher Beschädigung trägt der Teilnehmer die Kosten für Reparaturen oder Wiederbeschaffung.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Das Auswärtige Amt erstellt in regelmäßigen Abständen aktualisierte Hinweise für Reisen nach Georgien, Armenien und Aserbaidschan. Wir unterstützen Sie bei der Erledigung etwaiger Visaformalitäten.
Für die Beantragung des Visums ist jedoch der Teilnehmer selbst verantwortlich. Für die Aufenthaltsdauer bis zu 364 Tagen ist zur Zeit kein Visum für den Besuch Georgiens und Armeniens erforderlich.

12. Versicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen nachdrücklich den Abschluss einer Reisekranken-, Reiseunfall- und Reiserücktrittskostenversicherung. Diese Versicherungen sind im Reisepreis nicht enthalten.

13. Geistiges Eigentum
Alle Ideen und konzeptionellen Ansätze sind Eigentum der Kaukasus-Reisen LLC. und dürfen ohne Einverständnis weder verwendet noch an Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns rechtliche Schritte vor.

14. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/

16. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters Kaukasus-Reisen LLC in Georgien. Es gilt georgisches Recht.

Adresse:

Kaukasus-Reisen LLC
Geschäftsführer: Hans Heiner Buhr und Teona Buhr
Steuer-ID: 404425127
A.Saiatnova-Str. 17
0105 Tbilisi
Georgien
Tel: 00995 599 570554 Hans Heiner und Teona Buhr
Web: http://www.kaukasus-reisen.de
Email: info@kaukasus-reisen.de und webmaster@kaukasus-reisen.de